Grundwasserschutz

Grundsätzlich sind alle Abwasseranlagen dicht zu erstellen und die Anforderungen der Dichtheit sind während der gesamten Nutzungsdauer zu gewährleisten.

Die Funktionstüchtigkeit, die Betriebssicherheit und Dichtheit müssen sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Abwasseranlagen regelmässig untersucht werden. Zudem müssen in den Grundwasserschutzzonen die Anforderungen gemäss den örtlichen Schutzzonenreglementen erfüllt werden.
Im Normfall genügen Sichtprüfungen (visuelle Prüfungen) der Funktionsfähigkeit und Kanalfernsehaufnahmen nicht für eine Aussage zur Dichtheit von Kanalisationen. Einerseits bedeuten sichtbare Schäden nicht immer eine mangelnde Dichtheit, anderseits sind undichte Stellen insbesondere im Bereich von Rohrverbindungen kaum visuell erkennbar. Eine Dichtheitsprüfung ist insbesondere dann notwendig, wenn der Grundwasserspiegel unter dem Prüfobjekt liegt.
 

Dichtheitsprüfungen der Kanalisation

Dichtheitsprüfungen unterscheiden sich durch Proben mit Luft und solche mit Wasser. Unsere Ausrüstung erlaubt die Ausführung beider Prüfmethoden, gemäss der SIA Norm 190 / SN 1610. Die Ausführung besteht darin an den beiden Enden des zu prüfenden Leitungsabschnittes eine aufblasbare Blase einzuführen, und den Zwischenraum mit Luft oder mit Wasser zu füllen. Je nach dem welches Verfahren vom Auftraggeber gewünscht wird. Gemäss den Vorschriften der Norm werden nun elektronisch die ermittelten Werte im Inneren der Kanalisation aufgezeichnet. Der Auftraggeber erhält am Ende ein Protokoll mit dem Resultat der Probe und falls die Kanalisation nicht dicht ist, einen Kostenvoranschlag für die Sanierung mittels Inliner-Robotertechnik.
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